In der Lenkungsgruppensitzung am 29.01.2014 haben die Bürgermeister der Allianzkommunen das kommunale Innenentwicklungsförderprogramm auf den Weg gebracht.
Nach fünf Jahren erfolgreicher Laufzeit wurde das Förderprogramm auf Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen entsprechend überarbeitet und für weitere fünf Jahre - gültig ab dem 01.02.2019 - verlängert.
Die Mitgliedskommunen der Grabfeldallianz fördern Investitionen in ungenutzte Bausubstanz der Ortskerne, die eine neue Wohn- oder Gewerbenutzung mit sich bringen. Ebenfalls wird der Abriss und die Errichtung von Ersatzgebäuden oder die Schaffung von wohnungsbezogenen Freiflächen im Ortskern gefördert.
Folgende Voraussetzungen sind hierfür zu erfüllen:
- Das Gebäude liegt im von der Gemeinde festgelegten Geltungsbereich.
- Das Gebäude ist seit min. 6 Monaten ungenutzt.
- Das Gebäude wurde vor 01.01.1969 gebaut.
- Die Nutzung des Gebäudes entspricht min. 5 Jahre der im Antrag geplanten Nutzung.
- Der Antragssteller ist zugleich Eigentümer des Grundstücks.
- Vor Bewilligung darf nicht mit den Maßnahmen begonnen werden.
- Die äußere Gestaltung des Gebäudes wird mit der Kommune abgestimmt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Aufnahme der Nutzung und Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Die Förderung:
- Bei Revitalisierung bzw. Neuerrichtung von Ersatzgebäuden: 25 % der förderfähigen Nettokosten, max. 10.000 €
- Bei Abriss und Freiflächengestaltung: 25 % der förderfähigen Nettokosten, max. 2.000 €
- Kinderbonus: 10 % des Förderbetrages pro Kind, max. 1.000 €
- kostenloses Erstberatungsgespräch mit einem der folgenden Architekturbüros
- Architekturbüro Volker Eppler
- Architekturbüro Sabine Kunert
- Architekturbüro Jürgen und Roland Ress
- Ingenierubüro Daniel und Andreas Miller
- Architekturwerkstatt "Freiraum" Andreas Unser
Antragsformular:
Finden Sie im folgenden Link.
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