Neuigkeiten

Aus dem Einwohnermeldeamt

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Liebe Bürger*innen,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zukommen lassen:

Alle Kinderreisepässe, die im Jahr 2023 und vorher ausgestellt wurden, sind bis zu ihrem Ablauf gültig!

Ab Januar 2024 können Sie für Ihre Kinder ganz normale elektronische Personalausweise (22,80 €) oder Reisepässe (37,50 €) beantragen, die eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.

Hier gilt jedoch folgendes zu beachten: Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zur Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, aber im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

  • Die Ausweisdokumente müssen ein aktuelles Lichtbild, das die internationalen Standards für biometrische Gesichtsbilder erfüllen muss, enthalten.
  • Fingerabdrücke von Kindern unter 6 Jahren werden nicht abgenommen.
  • Die Online-Ausweisfunktion ist erst ab 16 Jahren freigeschaltet.
  • Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüfen muss.
  • Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Für die Antragstellung werden immer die Unterschriften beider sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Das passende Formular finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Saale (www.vg-saal.de (Verwaltung & Bürgerservice - Formulare)